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Aus eigenem Erleben bei der Wiederzulassung meines Trabant Kübel möchte ich hier ein paar Tipps bezüglich der Größe der Kennzeichentafel geben.

Grundlage ist der §10 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Anlage 4, Ausgestaltung der Kennzeichen, hier nachzulesen: StVZO. Darin sind die Größtmaße der Kennzeichen definiert. Ein einzeiliges Kennzeichen darf somit maximal 520 mm lang sein, ein zweizeiliges 340 mm. Ebenso ist die FE (FälschungsErschwerende)Mittelschrift definiert. Eine Mindestlänge dagegen gibt es nicht. Sogenannte verkleinerte Kennzeichen mit FE Engschrift dürfen nur für Leichtkrafträder und für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 (im Allgemeinen geht es dabei um landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge) zugeteilt werden.

Damit ist also schon mal eine Menge geklärt.

Geht man völlig unbedarft zur Zulassungsstelle, kriegt man das einzeilige 520er verpasst, aber wer will das schon am hinten am Kübel (Tramp ist ja was anderes). Mein dezenter Hinweis, ein zweizeiliges Kennzeichen haben zu wollen, wurde erst mal abgewehrt mit: „ist nicht zulässig“

Nun hatte ich mich ja vorbereitet und habe auf die oben genannte Verordnung verwiesen. Nach etwas Murren wurde mir beschieden, ein zweizeiliges 340er bekommen zu können. Ich wollte aber ein 250er. Wieder hieß es: „ist nicht zulässig, nur für Krafträder“. Genau das stimmt aber nicht, auch den vorgebrachten Einwand des Schalterangestellten (bis hin zum Leiter der Zulassungsstelle) „Das machen wir immer so“ kann man nicht gelten lassen. Man muss sich vorher nur etwas Mühe machen. Es gibt Vorschriften für die Breite der Zahlen (44,5mm), der Buchstaben (47,5mm), der Zwischenräume und der Plaketten usw., kann man alles in der obigen Verordnung nachlesen. In vielen Zulassungsstellen kann man auch sein Wunschkennzeichen online aussuchen und reservieren. Somit kann man sich also wappnen.

Davon ausgehend hatte ich mir für ein zweizeiliges Saisonkennzeichen XY Z 123 ausgerechnet:

erste Zeile blaues Feld Abstand Buchst. X Abstand Buchst. Y Abstand Plakette Abstand Saison Abstand gesamt
Maß 40 mm 8 mm 47,5 mm 8 mm 47,5 mm 8 mm 45 mm 8 mm 30 mm 8 mm 250 mm

 

zweite Zeile Abstand Buchst. Z Abstand Zahl 1 Abstand Zahl 2 Abstand Zahl 3 Abstand gesamt
Maß 8 mm 47,5 mm 24 mm 44,5 mm 8 mm 44,5 mm 8 mm 44,5 mm 8 mm 237 mm

Damit stand also fest, dass ich ein Kennzeichen in 250 mm Breite benötige und die Zulassungsstelle auf Grund der Verordnung verpflichtet ist, mir dieses auch abzustempeln. Es kam dann nochmals der Hinweis, das haben wir noch nie gemacht, aber die Rechnung war nicht zu wiederlegen. Es hieß dann, dass der Schildermacher das nicht hinbekommt. Also zum Schildermacher getrabt, mit ihm das gleiche Theater von wegen" nicht zulässig" und "haben wir noch nie gemacht". So haben sich dann er und der Leiter der Zulassungsstelle zusammentelefoniert und siehe da…er darf. Das nächste Problem, er hatte keine 250er Schilder. Sein Kollege hat ihm dann 260er ausgeliehen, damit konnte ich leben, weil ich keine Lust hatte, mir die Schilder im Internet zu bestellen und drei Tage drauf zu warten. Es gab dann zwar noch Pleiten wie spiegelverkehrt geprägte Saison, aber das war ja nun nicht mein Problem. Ebenso wenig, dass er seine Maschine umrüsten musste, weil ich die Mindestabstände haben wollte und nicht die, die er sonst immer nimmt.

Wer denkt, er kann den Platz künstlich verkleinern oder sich per Eintragung im Brief ein kleines Kennzeichen zu reservieren, dem empfehle ich diese Lektüre. Hier werden einige Sachen sehr schön erläutert, die auch nicht nur im Land Schleswig Holstein gültig sind. Z.B werden ja gern bei aktuellen Fahrzeugen US-Stoßstangen verbaut und dann Kennzeichen in Engschrift eingefordert.

Ein anderer Fall liegt z.B. beim Trabant 500/600 vor, bei dem der Platz hinten für das Kennzeichen beschränkt ist. Soll dann ein H-oder Saisonkennzeichen drauf, wird es in Großstädten eng. Da ist dann die Möglichkeit gegeben, die Engschrift anzuwenden. Das wird dann aber von Fall zu Fall entschieden.

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